über Erbrechttipp

Erben und Vererben – in irgendeiner Form sind wir alle einmal betroffen. Wir leben in einer Zeit, in der angeblich ungeheure Summen durch Erbfolge den Besitzer wechseln sollen. Andererseits gibt es viele jüngere Menschen, die ihre Existenz nicht mehr dauerhaft gesichert sehen und mit banger Hoffnung auf das Vermögen ihrer Familie schauen. Schließlich weckt auch die angespannte Kassenlage des Staates neue Begehrlichkeiten.

Daher wird es immer wichtiger, die möglichst sichere Übertragung des eigenen Vermögens in die richtigen Hände zu regeln. Schließlich wurde es mit großem Einsatz und viel Anstrengung erworben. Es wäre schade, wenn am Ende des Tages die Profiteure solcher Anstrengung solche wären, die man keinesfalls in sein Herz geschlossen hat.

Nach neueren Untersuchungen sind mehr als drei Viertel aller in Deutschland abgefaßten Testamente unzureichend, manchmal geradezu grob falsch. Noch bedrohlicher: viele Menschen regeln ihre Vermögensnachfolge gar nicht. Sie glauben, ihre Familienverhältnisse seien leicht überschaubar und am Ende erbten doch alles „die Kinder“. Das ist zwar im Ergebnis nicht ganz falsch. Oft aber führt gerade diese Situation zu erbitterten Auseinandersetzungen, die niemand vorhergesehen hat. Am Ende sind Familien zerbrochen, Geschwister wechseln kein Wort mehr miteinander. Und allzu oft waren die Verhältnisse auch gar nicht so leicht zu überschauen und der Erbfall zeigt verblüffende Wirkungen.

Deshalb ist es nur zu empfehlen, rechtzeitig fachlichen Rat für die Regelung der Vermögensnachfolge einzuholen. Auch im Hinblick auf den immer größeren Appetit des Staates, der sehr gern Ihr „Miterbe“ werden möchte, ist rechtzeitiges Handeln angezeigt. Wußten Sie, daß es eine ganze Reihe sicherer Möglichkeiten gibt, Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben? Und dies, ohne daß sie befürchten müssen, selbst mittellos dazustehen?

Aber auch, wenn Sie aktuell Erbe werden, sollten Sie sich nicht ohne weiteres Ihrem testamentarisch angeordneten oder angeblich durch gesetzliche Erbfolge bestimmten Schicksal fügen. Oft steht Ihnen mehr zu als Sie glauben.

Und auch dem Verlangen von Miterben, tatsächlichen oder vermeintlichen Pflichtteilsberechtigten an Sie auf Aufstockung deren Anteile sollten sie nicht ohne weiteres nachgeben. Auch dann nicht, wenn Sie sehr bestimmt, etwa durch rechtlichen Beistand vorgetragen werden. Nicht immer übersehen die Beteiligten die Rechtslage wirklich.

Mit den Informationen auf dieser Website wollen wir Ihnen helfen, einige Ihrer Fragen zu beantworten. Wir – das ist eine Anwaltskanzlei, die seit langer Zeit schon vielen Menschen bei der Lösung Ihrer erbrechtlichen Probleme geholfen hat. Dabei steht für uns immer die Lösung im Mittelpunkt, die den Interessen des Mandanten am besten gerecht wird. Das heißt: wo Streit vermieden werden kann, vermeiden wir ihn. Wenn Streit nötig ist, sind wir an Streitbarkeit nicht zu übertreffen.