Neue Bundesregierung plant Begünstigung von Familien und Unternehmern
Auszug aus dem Koalitionsvertrag:
„Wir werden die Regelungen bei der Erbschaftsteuer entbürokratisieren, familiengerechter, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher machen. Hierzu werden wir als Sofortprogramm vorab die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 Prozent senken
und
die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge krisenfest ausgestalten. Wir streben an, die Zeiträume zu verkürzen, innerhalb dessen das Unternehmen weitergeführt werden muss. Die erforderlichen Lohnsummen wollen wir absenken.
Wir werden in Gespräche mit den Ländern eintreten, um zu prüfen, ob die Erbschaftsteuer hinsichtlich Steuersätzen und Freibeträgen regionalisiert werden kann.“
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Inkrafttreten voraussichtlich am 1. September 2009
Durch den Gesetzgeber soll Klarheit über die Reichweite von Patientenverfügungen geschaffen werden. Damit soll der heute häufig auftretende Streit geschlichtet werden, ob der vom Patienten ursprünglich einmal (schriftlich) niedergelegte Wille betreffend seine Behandlung als Schwerstkranker zu beachten ist, oder ob die augenblickliche Situation und der „mutmaßliche Wille“ des Kranken die Entscheidung über die Weiterbehandlung bestimmen. Das Bundesjustizministerium erklärt in einer Pressemitteilung dazu:
· Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.
· Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.
(Quelle: BMJ Newsletter vom 18.06.2009)
Damit soll gesetzlich mehr Klarheit zugunsten des wirklichen Willens des Kranken geschaffen werden. Sobald das Gesetzgebungsverfahren beendet ist, werden wir Sie weiter informieren.
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Geplante Reformen im Erbrecht – Wirksamkeitszeitpunkt noch ungewiss
Im Gegensatz zur Erbschaftsteuerreform, die am 01.01.2009 in Kraft trat, gilt die von der Bundesregierung geplante Erbrechtsreform noch nicht. Zwar befindet sich die Reform bereits seit zwei Jahren im Beratungsprozess, ein genaues Datum ihres Inkrafttretens ist aber noch nicht ersichtlich. Man rechnet damit, dass die Reform noch im ersten Halbjahr 2009 Gesetzeskraft erlangt, vielleicht schon im Frühjahr.
Da die Regelungen noch nicht endgültig beschlossen sind, können wir hier nur Aussagen zu den grundsätzlich geplanten Änderungen machen. Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden wir Sie weiter informieren.
Heute schon erkennbar sind beispielhaft folgende Änderungen:
- Modernisierung und Vereinheitlichung der Gründe für Entziehung des Pflichtteilsrechts
- Milderung der Regelung betreffend Anrechnungen von Schenkungen des Erblassers auf den sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Verbesserte Anrechnung von Pflegeleistungen eines Angehörigen bei gesetzlicher Erbfolge
- Anpassung der Verjährungsvorschriften: auch erbrechtliche Ansprüche sollen in der Regel in drei Jahren verjähren
- Ermöglichung nachträglicher Bestimmung der Anrechnung von Zuwendungen zu Lebzeiten auf den Pflichtteil.
Gerade der letzte Punkt könnte in der erbrechtlichen Praxis interessant werden. Nach dem derzeit gültigen § 2315 BGB kann z.B. nur dann die Schenkung von Geld an ein Kind auf dessen späteren Pflichtteilsanspruch angerechnet werden, wenn dies nachweislich bei der Schenkung dem Kind erklärt wird. In Zukunft soll § 2315 BGB so gefasst werden, dass auch nachträglich, in Form einer letztwilligen Verfügung, die Anrechnung bestimmt werden kann. Dies soll dann auch für solche Zuwendungen gelten, die bereits vor der Gesetzesänderung geleistet wurden! Damit würde die Gesetzeslage erheblich zu Lasten beschenkter Pflichtteilsberechtigter verändert. Entsprechende Testamente könnten schon heute verfasst werden; tritt die Gesetzesänderung dann so wie geplant in Kraft, wären sie im Erbfall wirksam.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Neues Erbschaftsteuergesetz dürfte damit am 1. Januar 2009 in Kraft treten
Mit nur wenigen Enthaltungen einiger von der FDP mitregierter Länder – u.a. Bayern – hat der Bundesrat am 05.12.2008 der Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Da nicht damit zu rechnen ist, dass der Bundespräsident sich weigert, das Gesetz zu unterzeichnen, gilt aller Voraussicht nach ab Januar 2009 das reformierte Erbschaftsteuergesetz. Also höhere Freibeträge für Ehegatten und Kinder, aber auch höhere Bewertungen von Immobilien und Betrieben. Und natürlich deutlich höhere Belastungen für Erben außerhalb der direkten Linie, also z.B. Geschwister und Neffen oder Nichten etc.
Wegen der z.T. komplizierten Einzelregelungen ist damit zu rechnen, dass auch dieses Gesetz bald Gegenstand richterlicher Überprüfungen werden wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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